Business Partner Portal
Alle Informationen für Swecos aktuelle und potenzielle Geschäftspartner
Allgemeine Anforderungen
Für Sweco sind solide und nachhaltige Geschäftspraktiken die Grundlage unserer Beziehungen zu Geschäftspartnern. Wir haben unser Business Partner Program entwickelt, um die Einhaltung unserer hohen ethischen Standards sicherzustellen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Dokumente, die die Grundlage unseres Business Partner Programs bilden und die von allen potenziellen Sweco-Geschäftspartnern akzeptiert werden müssen.
Der Oberbegriff „Geschäftspartner“ kann für folgende Personengruppen verwendet werden: Geschäftspartner in Projekten, Lieferanten und Kunden. Je nachdem um welche Personengruppe es sich dabei handelt, werden unterschiedliche interne Prozesse und Hintergrundchecks angestoßen.
Die Verfahren von Sweco für das Risikomanagement in Bezug auf Lieferanten und Ausschreibungen regeln, ob Sweco ein Angebot für einen Auftrag abgibt oder nicht, und stellen ein verantwortungsvolles Verhalten während der gesamten Dauer des Auftrags sicher.
Informationen über die Hintergrundchecks
Geschäftspartner
Geschäftspartner in engerem Sinne sind Subunternehmer, Berater, ARGE-, INGE- und BIEGE-Partner, Joint-Venture-Partner und Agenten, soweit deren jeweilige Leistungen in direktem Zusammenhang mit einem Projekt stehen. Lieferanten von Büromaterial oder Reinigungsunternehmen sind demzufolge keine Geschäftspartner im Sinne dieser Regelung. Ebenfalls keine Anwendung findet das Business Partner Program auf kleinere Zuarbeiten, die nicht Teil der eigentlichen Leistungsverpflichtung der Sweco sind (z.B. Übersetzungsleistungen).
1 Hintergrundchecks
1.1 Business Partner Ethics Assessment (BPEA)
Für jeden Geschäftspartner ist vor dem Beginn seiner Tätigkeit bei Sweco ein Business Partner Ethics Assessment (BPEA) auszufüllen. Dabei wird allen Geschäftspartnern je nach Markt, Projekt und früherer Zusammenarbeit eine Risikostufe zugewiesen, die von niedrig (Low Risk) über mittel (Medium Risk) bis hoch (High Risk) reicht. Diese Einstufung bestimmt, ob und wie Geschäftsbeziehungen geführt werden können. Beim BPEA ist Teil 1 zum Ausfüllen von Ihnen und Teil 2 zum Ausfüllen von Sweco-Mitarbeiter*innen bestimmt. Unter diesem Link finden Sie ein Beispiel von unserem Konzern dazu.
1.2 Lieferantenprüfung
Als Teil unserer fairen und nachhaltigen Lieferkette wird unser Geschäftspartner in dem Fall auch als Lieferant behandelt. Im Einklang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) haben wir vor, die Risiken entlang unserer Lieferkette vorzubeugen. Das bedeutet, dass bei dem Geschäftspartner zusätzlich eine Lieferantenprüfung durchgeführt wird. Diese Prüfungen finden als Hintergrundchecks vor jedem Vertragsabschluss statt und tragen dazu bei, Compliance in unseren Projekten zu gewährleisten. Sie werden nur bei einem möglichen identifizierbaren Risiko kontaktiert.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Vorgaben zu Menschenrechten.
1.3 Sanktionslistenprüfung
Sowohl bei Geschäftspartner als auch bei Lieferanten und Kunden erfolgt zudem eine risikobasierte Sanktionslistenprüfung. Auch hier wird dem Geschäftspartner eine Risikostufe zugeordnet (Low, Medium oder High Risk). Nur so können wir vermeintliche Treffer feststellen, welche wir mit Ihnen gemeinsam klären können.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt unterhalten wir keinerlei Geschäftsbeziehungen zu Partnern aus Russland oder Belarus, um unsere Verpflichtung zu ethischem Handeln und internationalen Rechtsvorschriften zu bekräftigen. Obwohl die die Sanktionen betreffenden Fragen bereits Teil unserer Business Partner Ethics Assessments (BPEA) sind, können Sie aufgefordert werden, eine Eigenerklärung gegenüber Sweco zu unterschreiben.
1.4 Scheinselbständigkeitsprüfung
Zusätzlich muss bei jedem Geschäftspartner – aufgrund von möglichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken (sowohl für Sweco als auch für Sie) – eine Scheinselbständigkeitsprüfung stattfinden. Diese wird als ein gesonderter Freigabeprozess implementiert, welche vor jedem Vertragsabschluss sowie vor jeder Vertragsverlängerung / -änderung eingehalten werden muss. Grund hierfür ist eine saubere Abgrenzung zwischen externen Dienstleistern und Festangestellten, wobei unterschiedliche Faktoren für die spätere Beurteilung relevant sein können (unter anderem Eingebundenheit ins Unternehmen, Grad der Selbständigkeit bei der Ausführung von Tätigkeit oder eventuelle Weisungsabhängigkeit). Es könnte sein, dass beim Ausfüllen eines Fragebogens für die Scheinselbständigkeitsprüfung unsererseits Fragen entstehen, welche nur mit Ihnen zusammen geklärt werden können.
2 Datenschutzhinweis
Datenschutzhinweise finden Sie hier.
Lieferanten
Als Lieferant sind Sie Teil unserer fairen und nachhaltigen Lieferketten. Im Einklang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) haben wir vor, die Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden vorzubeugen und eine verantwortungsvolle Lieferkette zu fördern, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei unseren unmittelbaren oder mittelbaren Lieferanten. Wir sind bestrebt, eine transparente und ethische Geschäftspraxis zu gewährleisten und erwarten dasselbe von unseren Partnern.
1 Hintergrundchecks
1.1 Lieferantenprüfung
Das bedeutet, dass bei dem Geschäftspartner zusätzlich eine Lieferantenprüfung durchgeführt wird. Diese Prüfungen finden als Hintergrundchecks vor jedem Vertragsabschluss statt und tragen dazu bei, Compliance in unseren Projekten zu gewährleisten. Sie werden nur bei einem möglichen identifizierbaren Risiko kontaktiert.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Vorgaben zu Menschenrechten
1.2 Sanktionslistenprüfung
Sowohl bei Geschäftspartnern als auch bei Lieferanten und Kunden erfolgt zudem eine risikobasierte Sanktionslistenprüfung. Hier wird dem Lieferanten eine Risikostufe zugeordnet (Low, Medium oder High Risk). Nur so können wir vermeintliche Treffer feststellen, welche wir mit Ihnen gemeinsam klären können.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt unterhalten wir keinerlei Geschäftsbeziehungen zu Partnern aus Russland oder Belarus, um unsere Verpflichtung zu ethischem Handeln und internationalen Rechtsvorschriften zu bekräftigen. Sie können somit aufgefordert werden, eine Eigenerklärung gegenüber Sweco zu unterschreiben.
2 Datenschutzhinweis
Datenschutzhinweise finden Sie hier.
Kunden
Alles beginnt und endet mit unseren Kunden, und für uns bei Sweco sind alle Kundenprojekte gleich wichtig. Wir sind bestrebt, unsere Kunden durch enge Zusammenarbeit bestmöglich zu betreuen und der beste Partner für ihre Bedürfnisse zu sein. Somit ist für uns auch wichtig, unsere Projekte von den vertrauensvollen Händen zu erhalten.
1 Hintergrundchecks
1.1 Sanktionslistenprüfung
Sowohl bei Geschäftspartner als auch bei Lieferanten und Kunden erfolgt eine risikobasierte Sanktionslistenprüfung. Hier wird dem Kunden eine Risikostufe zugeordnet (Low, Medium oder High Risk). Nur so können wir vermeintliche Treffer feststellen, welche wir mit Ihnen gemeinsam klären können.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt unterhalten wir keinerlei Geschäftsbeziehungen zu Partnern aus Russland oder Belarus, um unsere Verpflichtung zu ethischem Handeln und internationalen Rechtsvorschriften zu bekräftigen. Sie können somit aufgefordert werden, eine Eigenerklärung gegenüber Sweco zu unterschreiben.
1.2 Bonitätsprüfung
Unsere Finance prüft zudem Ihre Bonitätsprüfung, um auch dort mögliche Risiken ausschließen zu können.
2 Datenschutzhinweis
Datenschutzhinweise finden Sie hier.
Melde- und Untersuchungsverfahren
Sweco legt großen Wert auf ethisches Verhalten und Compliance. Der Verhaltenskodex von Sweco fordert Integrität von allen Mitarbeiter*innen sowie Geschäftspartnern und verbietet ausdrücklich Korruption und unlauteren Wettbewerb. Externe Hinweisgeber*innen werden ermutigt, jegliche vermuteten Verstöße gegen diese Richtlinien zu melden, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu fördern und sowohl ihre eigenen Interessen als auch die des Unternehmens zu schützen. Bitte nutzen Sie dafür alle möglichen Meldekanäle, welche wir entsprechend gesetzlichen Regelungen (Hinweisgeberschutz- sowie Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) für Sie zur Verfügung gestellt haben.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung zeigt Ihnen die allgemeinen Grundsätze von Sweco zum Schutz der Privatsphäre. In der Datenschutzerklärung legt Sweco dar, welche personenbezogenen Daten wir von unseren Kunden. Lieferanten und Geschäftspartnern erfassen und verwenden, zu welchen Zwecken und an wen wir diese personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung weitergeben dürfen. Darüber hinaus enthält diese Datenschutzerklärung Informationen zu den Rechten des Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.