Frankenschnellweg, Nürnberg

Auftraggeber

Stadt Nürnberg – SÖR Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Fachbereich

Tunnelbau

Projektdauer

seit 2015

Kreuzungsfreier Ausbau zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt

Der sogenannte Frankenschnellweg (FSW) verbindet das Zentrum der Stadt Nürnberg mit dem nördlichen Abschnitt der Autobahn A73, der Südwesttangente, dem Nürnberger Hafen und den angrenzenden Stadtteilen. Er ist Teil der Kreisstraße N4 und hat eine wesentliche Verteiler- und Erschließungsfunktion für das Stadtgebiet Nürnberg. Die Effizienz des bestehenden Frankenschnellweges entspricht nicht mehr dem heutigen Verkehrsaufkommen. An Kreuzungen kommt es regelmäßig zu Verkehrsstaus, die zu Verkehrsverzögerungen auf das nachgeordnete Straßennetz und den benachbarten Wohngebieten führen. Ziel der Erweiterung ist es, die Effizienz des Frankenschnellwegs für das heutige und künftige Verkehrsaufkommen zu gewährleisten und benachbarte Wohngebiete zu entlasten.

1,8 km Straßentunnel

Der Frankenschnellweg ist in eine unterirdische und in eine oberirdische Ebene unterteilt. Die unterirdische Ebene umfasst den Bau eines 1810 m langen Straßentunnels mit 2 Fahrstreifen in jeder Richtung in offener Bauweise (1380 m) und 2 baulich getrennte Rohre in bergmännischer Bauweise (430 m). Während der gesamten Bauzeit des Tunnels bleibt der Verkehr erhalten. Dies führt zu zahlreichen Verkehrsphasen mit mehrmaligem Umlegen der bauzeitlichen Verkehrsführung und abschnittsweiser Herstellung des Bauwerkes.

Das Projekt wird nach der BIM-Methode geplant – von der Variantenanalyse bis zur Leistungsbeschreibung.

Frankenschnellweg

Objektdaten

  • Tunnellänge der Hauptröhren
    FR Fürth: 1.802 m
    FR Hafen: 1.707 m
    davon OBW Nord/West: ca. 645 m,
    BBW: ca. 430 m, OBW Süd: ca. 632 m
    (FR Hafen) bzw. ca. 727 m (FR Fürth)
  • Regelquerschnitt der Hauptröhre
    2 Fahrstreifen je FR: RQ 26 t,
    3 Fahrstreifen je FR: RQ 33 t

 

  • Längsneigung Gradiente Hauptröhren
    Südröhre max. +2,7 %, min. -1,75 %,
    Nordröhre max. +1,75 %, min. -2,7 %
  • Querneigung Straße Hauptröhren
    durchschnittlich +/- 2,5 %, max. 4,0 %
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit
    70 km/h in der Hauptröhre, 50 km/h in den Nebenröhren (Ein- und Ausfahrten)

Unsere Leistungen

  • Objektplanung Ingenieurbauwerke Tunnelbauwerk Lph. 3 (teilweise), 5 – 7
  • Objektplanung Ingenieurbauwerke Lärmschutzwände / Stützwände Lph. 6 – 7
  • Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 3 (teilweise), 6
  • Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 3 (teilweise), 5 – 7
  • Fachplanung Technische Ausrüstung Lph. 3 (teilweise), 5 – 7

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