
Kläranlage Bad Waldsee – Ausbau mit Spurenstoffelimination
Ausbau der Kläranlage von 25.000 auf 38.000 EW
Wegen der Aufgabe mehrerer benachbarter Kläranlagen muss die Kläranlage Bad Waldsee in Oberschwaben von derzeit 25.000 EW (Einwohnergleichwerten) auf 38.000 EW ausgebaut werden. Die Planungsleistungen für die Erweiterung der mechanischen und der biologischen Stufe wurden bereits 2021 an die Sweco GmbH vergeben. Nun soll auch die letzte Verfahrensstufe der Abwasserreinigung ausgebaut werden. Dafür soll ein drittes Nachklärbecken sowie eine Verfahrensstufe zur Spurenstoffelimination errichtet werden.
In einem VgV-Verfahren konnte sich die Sweco GmbH durchsetzen und gewann den Auftrag zur Erweiterung der Nachklärung sowie zur Errichtung einer weitergehenden Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination an der Kläranlage Bad Waldsee.
Vierte Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination
Mit dem häuslichen Schmutzwasser gelangen tagtäglich auch Chemikalien und Pharmazeutika in die kommunalen Kläranlagen. Für eine Vielzahl dieser gelösten organischen Spurenstoffe weisen die mechanischen und biologischen Reinigungsstufen einer Kläranlage keine nennenswerte Rückhaltekapazität auf, sodass die Stoffe weiterhin im Ablauf enthalten sind. Aus diesem Grund werden auf immer mehr Kläranlagen weitergehende Reinigungsstufen zur Spurenstoffelimination geplant und gebaut, so auch auf der Kläranlage Bad Waldsee.
Planung bei hohem Grundwasserstand im Niedermoor
Planung bei hohem Grundwasserstand im Niedermoor
Die Planung berücksichtigt den hohen Grundwasserstand und die Baugrundverhältnisse: Die Kläranlage Bad Waldsee liegt in einem Niedermoor, deshalb braucht es für das torfige Aushubmaterial ein Konzept zur Entsorgung bzw. dauerhaften Lagerung. Zudem ist der Platz auf dem Gelände der Kläranlage begrenzt.

Nachhaltigkeitsziele und Klimabilanz
Mithilfe der Ertüchtigung der Nachklärung sowie mittels einer Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination trägt das Projekt zu zwei der 17 Sustainable Development Goals (SDGs, zu Deutsch Nachhaltigkeitsziele) bei: Ziel Nr. 6 „Sauberes Wasser & Sanitäreinrichtungen“ sowie Ziel Nr. 14 „Leben unter Wasser“. Darüber hinaus soll für die Verfahrensvarianten zur Spurenstoffelimination eine Klimabilanz erstellt werden, um abschätzen zu können, wie hoch die Treibhausgasemissionen durch das jeweilige Verfahren sind.






