Das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Mühlheim aus dem Jahr 2002 musste aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung, der Abfallentwicklung und der Abfallzusammensetzung aktualisiert werden. Darüber hinaus lief der Verbrennungsvertrag mit der Abfallverbrennungsanlage GMA Oberhausen am Ende des Jahres 2014 aus.
Durch die Aktualisierung des aktuellen Abfallwirtschaftskonzepts erfüllt Mülheim an der Ruhr die Verpflichtungen nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 5a Abs. 1 Satz 1 Landesabfallgesetz (LAbfG).
Für die Aktualisierung bewertete Sweco das aktuelle Abfallaufkommen und schätzte die zukünftige Abfallentwicklung ein. Durch die Verpflichtung zur Mülltrennung seit dem 01.01.2015 wurde besonderer Wert auf die Sammlung organischer Abfälle in der Zukunft gelegt. Neben den organischen Abfällen, die bereits getrennt gesammelt werden, musste auch die Menge der organischen Substanzen im gemischten Hausmüll vorhergesagt werden, welcher in Zukunft separat gesammelt werden soll.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Prognose einer separaten Sammlung von wiederverwertbarern Materialien (außer Verpackungsmüll). Die Sammlung der gegenwärtigen und die Vorhersage-Prognose der zukünftigen Abfallaufkommen für in Summe 22 verschiedene Abfallfraktionen wurden durch eine Überprüfung des aktuellen Abfallrechtes, der aktuellen Abfallbehandlungs- und -entsorgungsstruktur in Mülheim an der Ruhr und der Ausrichtung der Abfallentsorgung gemäß der geltenden Gesetzgebung, begleitet.