Neben dem Planfeststellungsverfahren verlangt die Behörde über das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu Themen, die nicht Gegenstand des formellen Verfahrens sind. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in dem Projekt durch drei Maßnahmen umgesetzt:
- In einem Beteiligungs-Scoping wurden mit dem Kunden Ziel und Grenzen der Beteiligung festgelegt.
- Die vorhandene Internetpräsenz der Deponie wurde um anschauliche Informationstexte zur geplanten Erweiterung sowie Erläuterung aller relevanten Entscheidungen und Arbeiten ergänzt.
- Zudem wird den Bürgerinnen und Bürgern über den bereits existierenden Internetauftritt eine Online-Umfrage angeboten. Mit diesem Tool konnten Unklarheiten, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung generiert werden. Weiterhin bestand für die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich in die Zukunftsplanung im Bereich der Renaturierung und Schaffung von Naherholungsflächen einzubringen.