Auf der Deponie befinden sich zwei Schüttbereiche, wobei die Ablagerung von Abfällen im Schüttbereich 1 im Jahr 1999 beendet wurde. Gemäß dem heutigen Standard und den gesetzlichen Anforderungen ist die derzeitige Abdeckung nicht mehr ausreichend und durch ein neues Oberflächendichtungssystem gemäß DK II DepV zu sichern.
Im Rahmen des Antrages auf Plangenehmigung wurde ein Fachbeitrag für die naturschutzfachlichen Belange erstellt. Im Zuge der artenschutzfachlichen Beurteilung des Untersuchungsgebietes erfolgte eine gesonderte Kartierung der Zauneidechsen, welche den Deponiekörper als Lebensraum nutzen. Um während der Baufeldfreimachung sowie der Sicherungsarbeiten Störungen oder Tötungen von Individuen zu verhindern, wurden verschiedene artenspezifische Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen festgelegt.
Diese umfassten u. a. die Planung von Reptilienleiteinrichtungen und der Zauneidechsenumsetzung sowie die Herstellung von zusätzlichen Reptilienlebensräumen.
Neben der artenschutzrechtlichen Betrachtung waren für diese Maßnahme naturschutzfachliche Fachleistungen und Bewertungen vorzunehmen.