Für die Einleitstellen in die Sieg wurde gemäß dem Maßnahmenprogramm zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie der Nachweis der Gewässerverträglichkeit erbracht. Neben den kommunalen Einleitungen aus Kläranlagen, Misch- und Trennsystemen wurden auch die industriellen Direkteinleitungen berücksichtigt.
Als Nachweisraum wurde die Untere Sieg bis km 75,5 als geschlossenes Siedlungsgebiet betrachtet. Der hydrologische und stoffliche Einfluss der Einleitungen in die Nebengewässer wurde ebenfalls berücksichtigt.
Die Nachweisprüfung gemäß BWK M3 und M7 ist ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung naturnaher Fließgewässer und für deren nachhaltige Bewirtschaftung.