
Kommunale Wärmeplanung – Planungsleistungen für Kommunen und Stadtwerke
© Александр Марченко – stock.adobe.com
Die kommunale Wärmeplanung ist seit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) für Städte und Gemeinden in Deutschland verpflichtend und die zentrale Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort. Sweco erstellt kommunale Wärmepläne für Kommunen und Stadtwerke jeder Größe – vom Regelverfahren für Großstädte bis zur vereinfachten kleinen Wärmeplanung für kleinere Kommunen. Unser Team analysiert den bestehenden Wärmebedarf, ermittelt lokale Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme und entwickelt daraus eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Wärmeversorgung – inklusive der Umsetzungsbegleitung.
Multidisziplinäre Expertise für Ihren kommunalen Wärmeplan
Zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist ein multidisziplinäres Team erforderlich, das sowohl die energietechnische Analyse von Wärmeerzeugung und -versorgung als auch die planerische und rechtliche Seite abdeckt. Sweco bringt dafür Expert*innen aus den Bereichen Energietechnik, Stadtplanung und Regionalentwicklung zusammen – von der konzeptionellen Wärmeplanung bis zur Planung der Anlagen und Wärmenetze, die zur Umsetzung notwendig sind.
Ein zentraler Baustein unserer Arbeit ist die digitale Datengrundlage: Wir erfassen und verknüpfen lokale Gegebenheiten mithilfe unserer GIS-Datenbanken und stellen sie übersichtlich und nachvollziehbar dar – als belastbare Basis für Entscheidungen und spätere Fortschreibungen des Wärmeplans. Ergänzend bringen wir Erfahrung aus Bürgerbeteiligungsprozessen mit, die im WPG-Verfahren fester Bestandteil der Planung sind.
Was ist kommunale Wärmeplanung?
Was ist kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein gesetzlich vorgeschriebener, strategischer Planungsprozess, mit dem Städte und Gemeinden den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung entwickeln. Dabei wird der aktuelle Wärmebedarf analysiert, es werden lokale Potenziale für erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme ermittelt und geeignete Versorgungslösungen für einzelne Gebiete der Kommune festgelegt – etwa der Ausbau eines Wärmenetzes oder die dezentrale Versorgung durch Wärmepumpen.
Da Wärme sich – anders als Strom – nur eingeschränkt transportieren lässt, muss die Planung immer die lokalen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen. Das Ergebnis ist eine langfristige Entscheidungsgrundlage für Kommunen, Stadtwerke, Unternehmen und Gebäudeeigentümer*innen.

Aktueller rechtlicher Rahmen
Die kommunale Wärmeplanung ist seit dem 1. Januar 2024 durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) bundesweit verpflichtend. Die Fristen richten sich nach der Einwohnerzahl:
- Großstädte (über 100.000 Einwohner): Wärmeplan bis 30. Juni 2026 fertigzustellen – diese Frist ist bereits abgelaufen, der Fokus liegt hier inzwischen auf der Umsetzung.
- Kleinere Kommunen (unter 100.000 Einwohner): Frist bis 30. Juni 2028.
Im Mai 2026 hat das Bundeskabinett eine Novelle des WPG beschlossen, die sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindet (Stand: erste Lesung im Bundestag, Juni 2026) und laut Entwurf zum Jahresende 2026 in Kraft treten soll. Die wichtigsten Neuerungen:
- Kleine Wärmeplanung: Ein optionales, stark vereinfachtes Verfahren für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern. Ziel ist es, diesen Kommunen innerhalb weniger Monate zu einem belastbaren Wärmeplan zu verhelfen, ohne den vollen Aufwand des Regelverfahrens.
- Neue Kälteplanungspflicht: Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern müssen künftig bei der Fortschreibung ihres Wärmeplans auch eine Kälteversorgungsplanung vorlegen – das setzt eine Vorgabe der EU-Energieeffizienzrichtlinie um und betrifft rund 238 Kommunen in Deutschland. Sweco berücksichtigt diese neue Anforderung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung mit, sodass betroffene Kommunen die Kälteplanung nicht separat beauftragen müssen.
- Verlängerte Frist für Wärmenetzbetreiber: Die Frist für Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne von Betreibern industrieller Wärmenetze wird von Ende 2026 auf Ende 2030 verschoben.
Für die Finanzierung von Wärmenetz-Maßnahmen ist zudem die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) relevant, deren dauerhafte gesetzliche Verankerung von kommunalen Verbänden aktuell gefordert wird.

Strategien für langfristige Energiesicherheit und nachhaltige Wärmeversorgung
Die sichere Energieversorgung ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Wir haben mit unseren Energieexperten Philipp Leschinsky, Teamleiter Elektro- & Leittechnik, und Jonas Hackmann, Teamleiter Dezentrale Energietechnik, gesprochen. Im Interview erklären sie, welche Faktoren für eine zukunftsfähige Wärme- und Energieversorgung entscheidend sind und wie wir heute die Weichen für eine sichere und nachhaltige Energiezukunft stellen können.
Ihre Kommune benötigt eine nachhaltige, effiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung? Sprechen Sie uns an!

Kai Poßekel
EnergietechnikHäufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, mit dem Städte und Gemeinden den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung entwickeln. Ziel ist es, die zukünftige Wärmeversorgung vor Ort nachhaltig, effizient und treibhausgasneutral zu gestalten. Dazu werden der aktuelle Wärmebedarf analysiert, lokale Potenziale für erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme ermittelt sowie geeignete Maßnahmen und Versorgungslösungen für die Kommune entwickelt.
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden bestehende Energieverbrauchsmuster und Wärmebedarfe untersucht, um Potenziale für Effizienzsteigerungen und eine nachhaltige Wärmeversorgung zu identifizieren. Darauf aufbauend können Strategien entwickelt werden, beispielsweise durch den Ausbau von Wärmenetzen, die Nutzung erneuerbarer Energien, die Integration von Abwärmequellen oder die energetische Sanierung von Gebäuden.
Die kommunale Wärmeplanung schafft damit eine langfristige Entscheidungsgrundlage für Kommunen, Energieversorger, Unternehmen und Gebäudeeigentümer, um die Wärmeversorgung schrittweise auf eine klimafreundliche Zukunft auszurichten.
Ja. Seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zum 1. Januar 2024 sind alle Kommunen in Deutschland zur Wärmeplanung verpflichtet. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
Die kleine Wärmeplanung ist ein optionales, stark vereinfachtes Verfahren für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern, das im Rahmen einer WPG-Novelle eingeführt wird. Ziel ist es, kleineren Kommunen mit reduziertem Aufwand innerhalb weniger Monate zu einem belastbaren Wärmeplan zu verhelfen.
Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und die Verringerung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe können die Umweltauswirkungen minimiert werden. Dies trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und anderen Umweltbelastungen bei. Durch den Fokus auf erneuerbare Energien wie Solarenergie, Biomasse, Geothermie und andere nachhaltige Energiequellen wird die Diversifizierung der Energieversorgung gefördert und die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Ressourcen reduziert.
Aufgrund der eingeschränkten Transportfähigkeit von Wärme im Vergleich zu Strom ist es erforderlich, den Umwandlungsprozess unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten zu konzipieren, um die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich auszunutzen. Die kommunale Wärmeplanung sollte eng mit anderen städtischen Planungsprozessen verknüpft sein, um eine ganzheitliche und nachhaltige Stadtentwicklung zu gewährleisten. Dies kann die Integration von Wärmeplanung in Stadtbauleitpläne, Verkehrsplanung und Umweltstrategien umfassen.



