Bodenordnungsverfahren, Domersleben-Feldlage
Bodenordnungsverfahren
Ein Bodenordnungsverfahren (BOV) dient der Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft und der Schaffung von Voraussetzungen für die Wiederherstellung von Leistungs- und wettbewerbsfähigen Landwirtschaftsbetrieben. Die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sind neu zu ordnen. Hierbei ist insbesondere die notwendige Erschließung (hier: Erreichbarkeit) zu regeln und zu sichern, es sind planungsrechtlich gesicherte Verhältnisse herzustellen und die neuen Grundstücke liegenschaftsrechtlich zu erfassen.
Beitrag zum Natur-, Arten- und Umweltschutz
Das BOV Domersleben-Feldlage ist u. a. eingeleitet worden, um agrarstrukturelle-, kataster- und grundbuchrechtliche Missstände sowie Landnutzungskonflikte zu erkennen und zu beseitigen. Ein BOV leistet immer auch einen entscheidenden Beitrag zum Natur-, Arten- und Umweltschutz und ist Vermittler zwischen landwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Interessenvertretern.
Domersleben-Feldlage
Domersleben-Feldlage liegt im Herzen der Magdeburger Börde, die eines der fruchtbarsten Gebiete Deutschlands ist (überwiegende Bodengüte zwischen 90-100 BP). Die intensive Agrarlandschaft beheimatet ca. 25 landwirtschaftliche Betriebe mit vielen Wiedereinrichtern und teils kleinbäuerlichen Strukturen und mit unterschiedlicher Interessensausprägung.
Größe
Anzahl der vom Verfahren betroffenen Grundbücher
Anzahl der Flurstücke in der Einlage
Gut angebunden
Ein intaktes, multifunktionales ländliches Wegenetz (Betonspurbahn), auch in Ortsrandlage, wurde geschaffen. Es verfügt über eine sehr gute Anbindung an Naherholungsziele im Großraum Magdeburg. Zudem wurden Flächen für einen künftigen Radweg Wanzleben-Domersleben bereitgestellt.
Refugium für Tiere und Pflanzen
Die Domersleber Seewiesen liegen westlich von Magdeburg. Sie verbinden die nahegelegenen Landschaftsschutzgebiete „Bergen“ und „Fauler See“ miteinander. Im regionalen Biotopverbundsystem übernehmen sie so eine wichtige Funktion. Inmitten der intensiv genutzten Agrarlandschaft bieten die Domersleber Seewiesen einen wichtigen Rückzugsort für Tiere und Pflanzen, wie zum Beispiel für die Feldlerche, den Wiesenpieper oder das Braunkelchen.
Im Rahmen des Projekts wurde der Flächenerwerb in der Domersleber Seewiese für die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“ Domersleber Seewiesen – NABU-Stiftung Nationales Naturerbe über Landverzichtserklärungen mit vielen Beteiligten vorbereitet und durchgeführt.
Nachhaltigkeit
- Ländlicher Wegebau in Betonspurbahn ausgeführt
- Umsetzung diverser Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Verbesserung des ländlichen Raums in seiner Funktion als Naherholungsregion
- Eigentumsklärung an Windschutzhecken à Erhaltung der Hecken durch Nutzung / Rückschnitt
- Pappelumbau an Gewässern
- Anlegen von Blüh- und Gewässerrandstreifen
- Beteiligung zum Erhalt der Domerslebener Seewiese (Kooperation zwischen Flurbereinigung, Landkreis (Naturschutzbehörde), Naturschutzverein, Landwirt)
Weitere Besonderheiten
- Hoher Zusammenlegungsgrad: 742 Abfindungsflurstücke
- Regelung des Eigentums an diversen, vor 1990 angelegten Windschutzstreifen
- Fällung von ca. 300 hiebreifen Pappeln an Gewässerrändern und Neuanpflanzung
- Regelung des Eigentums und Bepflanzung der stillgelegten Domerslebener Mülldeponie
- Rückbau der Start- und Landepiste für Agrarflugzeuge aus der Zeit vor 1990
Unsere Leistungen
- Laufendhaltung der Legitimation der Verfahrensbeteiligten
- Durchführung der amtlichen Wertermittlung (Ermittlung des Einlagewertes) – §§ 27 ff FlurbG
- Planung der Landabfindung mit Abzugsberechnung (§47 FlurbG)
- Planwunschtermine (§57 FlurbG)
- Erarbeitung des Landabfindungsentwurf /Planung des neuen Katasters
- Vorläufige Besitzregelung mit Überleitungsbestimmungen (§ 65-66 FlurbG)
- Anzeige der Grenzen im neuen Bestand
- Aufnahme von Planvereinbarungen und Landverzichtserklärungen (§ 52 FlurbG)
- Aufstellung des Bodenordnungsplans mit Regelung der Rechte an den Abfindungsflurstücken
- Planbekanntgabe und Anhörungstermin
- Widerspruchsbearbeitung und Aufstellung der Nachträge zum BO-Plan